Nutzung Ihrer Daten bei Bewerbungen:
Im Zuge des Bewerbungsverfahrens erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten, auch auf elektronischem Wege. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. Lit. b bzw. f DSGVO. Zweck ist, dass Bewerbungsverfahren durchzuführen.
Erfolgt ein Vertragsabschluss mit einem Bewerber, werden die bereits verarbeiteten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses gespeichert. Dabei werden die gesetzlichen Vorschriften beachtet. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Erfolgt hingegen kein Vertragsabschluss mit dem Bewerber, löscht der Verantwortliche die personenbezogenen Daten zwei Monate, nachdem er die Absage bekannt gegeben hat. Dies gilt lediglich vorbehaltlich sonstiger der Löschung entgegenstehender berechtigter Interessen. Ein solches berechtigtes Interesse ist dann anzunehmen, wenn die personenbezogenen Daten benötigt werden, um eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nachzukommen.
Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, das Bewerbungsverfahren und somit die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu beenden. Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge des Bewerbungsverfahrens gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht, sofern nicht ein vorbezeichnetes Interesse des Verwenders an der Speicherung besteht.
… dem Spezialisten für moderne und innovative Gebäudetechnik: Von der Planung und Projektierung über den Anlagenbau bis hin zum Service und dem Gebäudemanagement. Seit über 60 Jahren liefert die Unternehmensgruppe maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand.
Wir wollen jeden Tag gemeinsam etwas bewegen. Dafür sorgen, dass die Technik in Gebäuden funktioniert. Dafür suchen wir qualifizierte Menschen, die mit uns gemeinsam gute Arbeit leisten und spannende Projekte realisieren wollen. Wir bieten ein gutes Betriebsklima, überdurchschnittliche Bezahlung, Sicherheit, attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten und die Chance, immer wieder über den Tellerrand hinauszublicken.
Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit ist die eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Personalsachthemen wie das Erstellen von Arbeitsverträgen, die Durchführung der termingerechten Entgeltabrechnung sowie des Melde- und Bescheinigungswesens.
Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung zum Steuerfachangestellten oder eine vergleichbare kaufmännische Berufsausbildung und haben bereits einschlägige Berufserfahrung in der Personalsachbearbeitung oder Lohnabrechnung sammeln können. Sie besitzen fundierte Kenntnisse im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht. Der Umgang mit einem Lohnprogramm z.B. Datev Lohn und Gehalt sowie mit den einschlägigen Office-Produkten geht Ihnen leicht von der Hand.
Sie besitzen ein freundliches und aufgeschlossenes Wesen, zeichnen sich durch Sorgfalt und Termintreue aus und arbeiten selbständig, zielorientiert und mit großem Einsatz. Sie sind zudem belastbar, flexibel und teamfähig.
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung unter Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins und Ihrer Gehaltsvorstellung!
Per E-Mail: karriere@berns-gruppe.de, per Post oder direkt per Klick auf "jetzt online bewerben".
Arbeitsbeginn: sofort
Befristung: unbefristet
Vertragsart: Teilzeit
Arbeitsort: 47533 Kleve (Kleve)
E-Mail: karriere@berns-gruppe.de
Telefon: +49 2821 97707-138
Firma: Berns Gebäudetechnik GmbH & Co. KG
Straße: Boschstraße 23
PLZ / Ort: 47533 Kleve (Kleve)
Alle personenbezogenen Formulierungen in dieser Stellenanzeige sind geschlechtsneutral zu betrachten.
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Im Zuge des Bewerbungsverfahrens erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten, auch auf elektronischem Wege. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. Lit. b bzw. f DSGVO. Zweck ist, dass Bewerbungsverfahren durchzuführen.
Erfolgt ein Vertragsabschluss mit einem Bewerber, werden die bereits verarbeiteten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses gespeichert. Dabei werden die gesetzlichen Vorschriften beachtet. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Erfolgt hingegen kein Vertragsabschluss mit dem Bewerber, löscht der Verantwortliche die personenbezogenen Daten zwei Monate, nachdem er die Absage bekannt gegeben hat. Dies gilt lediglich vorbehaltlich sonstiger der Löschung entgegenstehender berechtigter Interessen. Ein solches berechtigtes Interesse ist dann anzunehmen, wenn die personenbezogenen Daten benötigt werden, um eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nachzukommen.
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47533 Kleve
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